Verteidigung bei Mord, Raub, Erpressung
Bei Anklagen wegen schwerer Straftaten wie Mord, Totschlag, Raub oder Erpressung steht Ihre Freiheit auf dem Spiel - wir verteidigen mit juristischer Präzision.

Wenn es um alles geht - wir sichern Ihre Rechte in schweren Strafverfahren
Schwere Straftaten wie Mord, Totschlag, Raub oder Erpressung ziehen die schärfsten Sanktionen des Strafrechts nach sich. Eine effektive Verteidigung setzt früh an - mit fundierter Aktenanalyse, präziser Beweisstrategie und klarer Kommunikation mit Ermittlungsbehörden und Gerichten. Ob Vorwurf, Anklage oder Revision: Wir wahren Ihre Rechte mit Nachdruck und Erfahrung.
Schwere Straftaten - was in der Verteidigung wirklich zählt
Verfahren wegen Kapitalverbrechen oder Gewaltdelikten sind hochkomplex - mit medialer Aufmerksamkeit, forensischen Gutachten und oft emotional aufgeladenen Aussagen. Wir analysieren jede Facette: Von der Tatortrekonstruktion über mögliche Notwehrlagen bis zur Glaubwürdigkeitsprüfung von Zeugen. Fehler oder Versäumnisse in der Verteidigung können lebenslange Konsequenzen haben - wir verteidigen mit maximaler Sorgfalt und Konsequenz.
Strafverteidigung bei schweren Straftaten - unser Angebot

Raubvorwurf - wenn Aussage gegen Aussage steht
Der Raub zählt zu den schwersten Eigentumsdelikten - mit empfindlichen Strafandrohungen, oft verbunden mit Untersuchungshaft. Doch gerade in solchen Fällen beruhen die Ermittlungen häufig auf unsicheren Zeugenaussagen, emotionalen Aussagen von Betroffenen oder voreiligen Polizeibewertungen. Eine gründliche strafrechtliche Verteidigung beginnt mit der Analyse der Beweismittel.
Typische Probleme in der Praxis:
- Widersprüchliche Zeugenaussagen
Aussagen zur Täterbeschreibung oder zum Tathergang sind oft lückenhaft, beeinflusst durch Stress, Angst oder unbewusste Suggestion.
Beispiel: Eine Person wird als Täter benannt, obwohl die Beschreibung nicht zur Kleidung oder Körpergröße passt.
- Fehlende objektive Spuren
Oft gibt es weder Videoaufnahmen noch Fingerabdrücke. Die ganze Anklage stützt sich auf subjektive Eindrücke.
Beispiel: Die Geldbörse fehlt - aber der Beschuldigte hatte keinen Kontakt zur Tasche und wurde am Tatort nur zufällig gesehen.
Tötungsdelikte - wenn Affekthandlungen als Mord gewertet werden
Bei Tötungsdelikten steht viel auf dem Spiel - nicht nur juristisch, sondern existenziell. Doch nicht jede tödliche Handlung ist automatisch ein Mord. Entscheidend ist das Motiv, der Ablauf und die innere Verfassung des Beschuldigten. In vielen Verfahren gelingt es, die Anklage von Mord auf Totschlag oder sogar auf fahrlässige Tötung zu reduzieren.
Fallkonstellationen und Abgrenzungen:
- Affekttat ohne Planung
Ein emotionaler Streit eskaliert - ein Mensch stirbt. War die Tat wirklich heimtückisch, grausam oder aus niedrigen Beweggründen?
Beispiel: Ein Mann schlägt im Streit mit einem Hammer zu - spontane Eskalation, keine Vorbereitung. Die Staatsanwaltschaft sieht Mordmerkmale - wir halten dem die Affektsituation entgegen. Die zu erwartende Strafe reduziert sich dadurch deutlich.
- Körperverletzung mit Todesfolge
Der Tod war nicht beabsichtigt - es wurde „nur“ geschlagen oder gestoßen.
Beispiel: Ein Schubs auf der Treppe endet tödlich. Wir prüfen, ob die Tat als gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge zu werten ist - nicht als vorsätzlicher Totschlag. Die zu erwartende Strafe können wir dadurch häufig auf eine Bewährungsstrafe reduzieren.
Erpressung & Nötigung - wenn emotionale Konflikte strafrechtlich eskalieren
Nicht jede Drohung oder Drucksituation erfüllt automatisch den Straftatbestand der Erpressung oder Nötigung. Die Grenze zwischen sozial unangemessenem Verhalten und strafbarer Einflussnahme ist oft schmal - besonders in emotional aufgeladenen Situationen oder bei wirtschaftlichen Interessenkonflikten. Entscheidend ist, ob ein „empfindliches Übel“ angedroht wird, um jemanden zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen - und ob dieses Verhalten rechtswidrig erzwungen werden soll.
Gerade in privaten Auseinandersetzungen oder geschäftlichen Streitlagen wird der rechtliche Rahmen oft überschritten, ohne dass es den Beteiligten bewusst ist. Für eine wirksame Verteidigung ist daher entscheidend, Kontext, Verhältnismäßigkeit und subjektive Wahrnehmung juristisch sauber einzuordnen.
Typische Konstellationen:
- Private Streitigkeiten mit juristischer Aufladung
Emotionale Konflikte können strafbar werden - besonders bei Drohungen mit privaten oder intimen Informationen.
Beispiel: Ein Ex-Partner droht, intime Fotos zu veröffentlichen. Auch ohne Geldforderung kann das als Erpressung gelten.
- Unklare Verhältnisse bei Geschäftskonflikten
Druck in Verhandlungen ist erlaubt - aber nicht jede Drohung ist rechtlich zulässig.
Beispiel: Ein Gläubiger droht, eine offene Rechnung öffentlich zu machen. Das kann strafbare Erpressung sein, wenn es gezielt Druck ausübt.
- Grenzbereich zur Nötigung
Wiederholter Druck kann zur Nötigung werden - auch ohne direkte Drohung.
Beispiel: Ständiges Anrufen und Auflauern schränkt den freien Willen ein - das kann strafrechtlich relevant sein.
- Verdeckte Drohung im Alltag
Auch scheinbar harmlose Aussagen können strafrechtlich wirken, wenn sie unterschwelligen Zwang ausüben.
Beispiel: „Wenn du das nicht machst, passiert was“ - solche Aussagen können juristisch als Drohung gelten, je nach Kontext.
Vorwurf einer schweren Straftat? Wir verteidigen Sie konsequent.
Ob Tötungsdelikt, Raub oder Erpressung - wir stehen Ihnen in jeder Verfahrensphase zur Seite. Mit klarem Blick und starker Verteidigung wahren wir Ihre Rechte.