Verträge im Gesundheitswesen rechtssicher gestalten und prüfen lassen
Wir prüfen, gestalten und verhandeln Verträge im Gesundheitswesen mit juristischer Präzision.

Komplexe Strukturen, klare Regeln - wir bringen Sicherheit in Ihre Verträge
Verträge im Gesundheitswesen unterliegen nicht nur dem allgemeinen Zivilrecht - sie müssen auch berufs-, sozial- und abrechnungsrechtlichen Anforderungen standhalten. Ob Anstellungsvertrag, Gemeinschaftspraxis oder Praxisverkauf: Wir sorgen für rechtssichere Formulierungen, klare Zuständigkeiten und tragfähige Regelungen - damit Ihr medizinisches Engagement auch wirtschaftlich Bestand hat.
Vertragsgestaltung im Gesundheitswesen - was wirklich zählt
Die Zusammenarbeit im medizinischen Bereich ist oft hochkomplex - mit mehreren Beteiligten, gemeinsamen Investitionen oder langfristigen Bindungen. Fehlerhafte oder lückenhafte Verträge können nicht nur wirtschaftliche Nachteile verursachen, sondern auch haftungs- oder zulassungsrechtliche Risiken mit sich bringen.
Vertragsrechtliche Beratung für medizinische Berufe - unser Angebot

Risiken bei Verträgen im Gesundheitswesen - und wie sie entstehen
Verträge im Gesundheitsbereich müssen medizinische, wirtschaftliche und rechtliche Interessen zusammenbringen. In der Praxis entstehen Konflikte oft durch unklare Regelungen, unzulässige Konstruktionen oder unausgewogene Verhältnisse.
Diese Fallkonstellationen zeigen typische Probleme - und warum eine juristische Prüfung unerlässlich ist:
- Unzulässige Honorararztverträge
Externe Ärzte werden im Krankenhaus als Honorarärzte eingesetzt - jedoch ohne eigene Betriebsmittel oder Weisungsfreiheit.
Beispiel: Bei einer Kontrolle stellt sich heraus: Der Einsatz ist scheinselbstständig - mit gravierenden Folgen für das Krankenhaus (Nachzahlungen, Strafverfahren, KV-Probleme).
- Unklare Regelungen in Praxisgemeinschaften
Ärztliche Kooperationen erfordern klare Abgrenzungen - wirtschaftlich und organisatorisch.
Beispiel: Zwei Praxen nutzen gemeinsam Räume und Personal, ohne exakte Trennung bei Abrechnung oder Organisation - es droht der Vorwurf einer illegalen Gemeinschaftspraxis.
- Fehlerhafte Übernahmeverträge
Beim Verkauf einer Praxis fehlt eine genaue Regelung zu Patientenakten, Inventar oder Haftung für Altfälle.
beispiel: Nach der Übernahme klagt ein Patient wegen eines Behandlungsfehlers aus der Zeit vor dem Eigentümerwechsel - die Haftungsfrage ist ungeklärt.
- Verstoß gegen Berufsrecht bei Kooperationsverträgen
Manche Vertragsmodelle widersprechen der Berufsordnung oder dem Zulassungsrecht - oft unbemerkt.
Beispiel: Ein Arzt beteiligt sich an einem MVZ - ohne Rücksicht auf das Beteiligungsverbot der Kammer für bestimmte ärztliche Konstellationen.
Fragen zu Verträgen im Gesundheitswesen? Wir beraten Sie persönlich.
Ob Vertragsprüfung oder rechtliche Klärung - wir beraten Ärzte, Zahnärzte und Heilberufler kompetent im Gesundheitsrecht. Vereinbaren Sie gerne einen Termin.