Medizinrecht in Hannover

Schmerzensgeld und Schadensersatz nach Behandlungsfehlern

Wenn Ärztepflichten verletzt werden, haben Patienten Anspruch auf Ausgleich - wir setzen Ihr Recht durch: kompetent, einfühlsam und konsequent.

Gebrochener Arm symbolisiert Schmerzensgeld und Schadensersatz nach Behandlungsfehlern
Medizinrechtliche Ansprüche

Schmerzensgeld & Schadensersatz Was Ihnen zusteht

Nach einem Behandlungsfehler stehen viele Betroffene vor der Frage: Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld? Wer ersetzt meine Kosten für Heilbehandlungen, Verdienstausfall oder Pflege?


Wir prüfen Ihre Ansprüche - außergerichtlich und vor Gericht. Dabei klären wir auch die Haftungsfrage, holen medizinische Gutachten ein und setzen Ihre Forderungen gegenüber Ärzten, Krankenhäusern und Versicherungen durch.

Patientenrechte durchsetzen

Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Behandlungsfehler

Wenn bei einer medizinischen Behandlung Fehler passieren, stehen betroffene Patientinnen und Patienten oft vor erheblichen gesundheitlichen, emotionalen und finanziellen Belastungen. Neben der körperlichen Beeinträchtigung entstehen häufig Kosten für zusätzliche Therapien, Verdienstausfall oder sogar langfristige Pflegebedürftigkeit. In diesen Fällen stehen Geschädigten rechtliche Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu - vorausgesetzt, ein Behandlungsfehler und ein daraus resultierender Schaden können nachgewiesen werden.

Unsere Leistungen

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Juristische Ersteinschätzung

Wir prüfen, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und welche Ansprüche sich daraus ergeben könnten.

Gutachten & Dokumentation

Koordination von medizinischen Gutachten, Sichtung der Behandlungsunterlagen, Klärung der Beweisfragen.

Außergerichtliche Verhandlungen

Verhandlung mit Haftpflichtversicherungen von Ärzten und Kliniken - zielgerichtet und mit Nachdruck.

Prozessführung bei Gericht

Kompetente Vertretung vor Gericht - insbesondere bei komplexen Sachverhalten oder hohen Schadenssummen.

Wir unterstützen Sie bei Schmerzensgeld und Schadensersatz

Schmerzensgeld

Schmerzensgeld - Ausgleich für körperliche und seelische Leiden

Schmerzensgeld dient dem Ausgleich immaterieller Schäden - etwa Schmerzen, Leid, Angst oder Verlust an Lebensqualität. Es soll nicht nur trösten, sondern anerkennen, dass einem Menschen durch ärztliches Fehlverhalten Unrecht und persönliches Leid zugefügt wurde. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von vielen Faktoren ab: Intensität und Dauer der Schmerzen, bleibende Schäden, psychische Belastung, aber auch das Verhalten der verantwortlichen Ärztin oder Klinik.

Typische Problemfälle und ihre juristische Bedeutung:

  • Versäumte Aufklärung als Grundlage für Schmerzensgeldansprüche

    Fehlt die rechtzeitige und vollständige Aufklärung über Risiken eines Eingriffs, ist die Einwilligung unwirksam - und damit auch die Maßnahme an sich rechtswidrig.

    Beispiel: Eine Patientin wird nicht über das Risiko einer Nervenschädigung bei einer OP informiert. Der Schaden tritt ein - ohne rechtmäßige Einwilligung liegt ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit vor. Anspruch auf Schmerzensgeld ist gegeben.

  • Falsche Medikation mit schweren Nebenwirkungen

    Auch ohne bleibende Schäden kann eine schwere körperliche Reaktion Schmerzensgeld begründen.

    Beispiel: Ein Allergiker erhält trotz dokumentierter Unverträglichkeit ein Antibiotikum - es kommt zu einem anaphylaktischen Schock mit tagelanger Intensivbehandlung. Das Schmerzensgeld berücksichtigt sowohl den körperlichen Schmerz als auch das Todesangst-Erlebnis.

  • Fehlerhafte Nachsorge mit vermeidbaren Komplikationen

    Versäumnisse in der ärztlichen Nachbetreuung können massive gesundheitliche Folgen haben.

    Beispiel: Nach einer OP wird eine Infektion nicht erkannt. Der Patient entwickelt Fieber, Schmerzen, später eine Blutvergiftung. Der behandelnde Arzt ignorierte klare Warnzeichen - das begründet einen Anspruch auf erhebliches Schmerzensgeld.

Schadensersatz

Schadensersatz - Wenn Fehlbehandlungen finanzielle Folgen haben

Neben seelischem Leid entstehen durch Behandlungsfehler oft ganz konkrete materielle Schäden: Verdienstausfall, Pflegekosten, Umbauten, Medikamentenzuzahlungen oder Renteneinbußen. In solchen Fällen geht es um Schadensersatz - also den Ausgleich für alle messbaren finanziellen Nachteile, die aus einer medizinischen Pflichtverletzung resultieren.

Wichtige Fallkonstellationen und rechtliche Grundlagen:

  • Diagnosefehler mit späterer Heilungschance

    Wird eine Krankheit zu spät erkannt, kann sich die medizinische Prognose erheblich verschlechtern - auch das ist ein ersatzfähiger Schaden.

    Beispiel: Ein Tumor wird trotz auffälliger Symptome erst Monate später diagnostiziert. Die Therapie ist nun belastender, die Überlebenswahrscheinlichkeit geringer. Der Patient verlangt Schadensersatz für den höheren Pflegebedarf und Verdienstausfall.

  • Langfristige Erwerbsunfähigkeit durch Behandlungsfehler

    Wird durch eine ärztliche Maßnahme eine dauerhafte Einschränkung verursacht, sind Rentenansprüche und Einkommensverluste auszugleichen.

    Beispiel: Ein junger Mann kann nach einer fehlerhaften Wirbelsäulen-OP nicht mehr körperlich arbeiten. Er fordert Schadensersatz für entgangenes Einkommen über Jahrzehnte hinweg - inklusive Beitragsausfall bei der Rentenversicherung.

  • Zusatzkosten durch Pflege, Therapie oder Hilfsmittel

    Auch Folgekosten müssen ersetzt werden - vom Treppenlift bis zur Psychotherapie.

    Beispiel: Nach einer schweren Fehldiagnose leidet ein Patient dauerhaft an neurologischen Ausfällen. Neben dem Schmerzensgeld erhält er Schadensersatz für häusliche Pflegehilfe und behindertengerechte Umbauten.

Kontakt

Persönliche Beratung zu Ihrem Fall - nehmen Sie Kontakt auf

Wenn Sie einen Behandlungsfehler vermuten, lassen Sie Ihre Ansprüche frühzeitig prüfen. So lassen sich Fehler besser aufklären und sichern. Wir stehen Ihnen zur Seite - rechtlich fundiert und persönlich.