Behandlungsfehler prüfen und Arzthaftung durchsetzen
Sie vermuten einen ärztlichen Fehler? Wir prüfen Ihren Fall sorgfältig, klären Ihre Ansprüche und setzen Ihr Recht durch.

Verdacht auf einen Behandlungsfehler? Wir helfen weiter
Kommt es nach einem medizinischen Eingriff zu Komplikationen oder gesundheitlichen Schäden, stellt sich oft die Frage: War das vermeidbar?
Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Aufarbeitung und setzen Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durch - außergerichtlich und vor Gericht.
Was zählt als Behandlungsfehler - und welche Rechte haben Patienten?
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt oder medizinisches Personal gegen die anerkannten medizinischen Standards verstößt - z. B. durch falsche Diagnosen, unzureichende Aufklärung oder fehlerhafte Eingriffe. Für betroffene Patienten kann das schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben.
Wir prüfen genau, ob ein Fehler vorliegt, welche Schäden dadurch entstanden sind und wie Ihre Erfolgsaussichten stehen. Dabei arbeiten wir eng mit medizinischen Sachverständigen zusammen - für eine fundierte rechtliche Bewertung und eine starke Vertretung Ihrer Interessen.
Medizinrechtliche Beratung rund um Behandlungsfehler und Arzthaftung

Arzthaftung - Ihre Rechte bei medizinischen Pflichtverletzungen
Die rechtliche Verantwortung von Ärztinnen und Ärzten reicht weit über die reine Behandlung hinaus. Sie beginnt bei der sorgfältigen Anamnese, umfasst korrekte Diagnosen, medizinisch fundierte Entscheidungen sowie umfassende Aufklärung und endet erst mit der vollständigen Dokumentation. Kommt es hier zu Pflichtverletzungen, können Patientinnen und Patienten Anspruch auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld haben. Arzthaftung bedeutet dabei nicht automatisch Schuld - sondern die rechtliche Klärung, ob ärztliches oder zahnärztliches Handeln dem fachlichen Standard entsprach.
Typische Haftungstatbestände:
- Unzureichende Aufklärung über Risiken
Fehlt eine verständliche und vollständige Aufklärung, ist die Einwilligung des Patienten rechtlich unwirksam.
Beispiel: Ein Zahnarzt informiert nicht über das Risiko von Nervenschäden bei Implantaten. Der Patient hätte sich bei richtiger Aufklärung dagegen entschieden - es kommt zur Haftung.
- Lückenhafte oder fehlerhafte Dokumentation
Fehlende oder unklare Einträge in der Patientenakte machen die Beweislage schwierig - und sprechen oft gegen den Arzt.
Beispiel: Eine Patientin entwickelt nach einem Eingriff eine Infektion. Die Nachsorge wurde nicht dokumentiert - der Arzt kann keine ordnungsgemäße Behandlung nachweisen.
Behandlungsfehler - wenn aus ärztlicher Hilfe gesundheitlicher Schaden wird
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ärztliches oder zahnärztliches Handeln nicht dem fachlichen Standard entspricht - etwa durch Diagnosefehler, Geburtsschäden, falsche Therapieentscheidungen oder operative Nachlässigkeiten. Die Folgen reichen von verzögerter Heilung über bleibende Schäden bis hin zu schweren gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Wichtig ist: Nicht jede Komplikation ist automatisch ein Fehler - doch jeder Verdacht sollte rechtlich geprüft werden.
Typische Beispiele aus der Praxis:
- Falsche oder verspätete Diagnose
Wird eine Erkrankung nicht oder zu spät erkannt, fehlt die richtige Behandlung - mit oft schwerwiegenden Folgen.
Beispiel: Eine Patientin klagt über Brustschmerzen. Der Arzt vermutet Sodbrennen, verzichtet auf weiterführende Diagnostik. Später zeigt sich: Herzinfarkt mit bleibendem Schaden.
- Fehler bei Operation oder Therapie
Bei operativen Eingriffen oder medizinischen Maßnahmen kommt es zu vermeidbaren Komplikationen - etwa durch fehlerhafte Technik oder Nachlässigkeit.
Beispiel: Während einer Knieoperation wird ein Nerv verletzt - der Patient leidet dauerhaft unter Bewegungseinschränkungen.
Noch Fragen zur Arzthaftung oder zu vermuteten Behandlungsfehlern?
Sie möchten Ihren Fall prüfen lassen oder sind unsicher, ob ein Behandlungsfehler vorliegt? Wir beraten Sie diskret, unverbindlich und mit langjähriger Erfahrung im Medizinrecht.