Aufhebungsvertrag und Abfindung rechtssicher verhandeln
Wir prüfen Ihren Aufhebungsvertrag, schützen vor Nachteilen beim Arbeitslosengeld und verhandeln Ihre Abfindung.

Haben Sie einen Aufhebungsvertrag erhalten?
Ein Aufhebungsvertrag kann weitreichende Konsequenzen für Ihre berufliche Zukunft haben. Kontaktieren Sie uns umgehend für eine umfassende Beratung.
Aufhebungsvertrag und Abfindung - Ihre Rechte im Arbeitsrecht
Ein Aufhebungsvertrag klingt oft wie ein sauberer Abschluss - birgt aber erhebliche Risiken für Arbeitnehmer: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, keine Abfindung oder nachteilige Formulierungen im Zeugnis. Wir sorgen dafür, dass Ihre Interessen geschützt bleiben - und verhandeln für Sie die bestmögliche Lösung.
Individuelle Beratung zu Aufhebungsvertrag und Abfindung

Abfindung im Arbeitsrecht: Bedeutung, Anspruch und Verhandlungstipps
Eine Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer - meist als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes. Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es in der Regel nicht, sie wird aber häufig freiwillig gezahlt oder im Rahmen einer gerichtlichen Einigung vereinbart.
Typische Situationen, in denen eine Abfindung gezahlt wird:
- Abfindung im Aufhebungsvertrag
Die Parteien vereinbaren einvernehmlich das Ende des Arbeitsverhältnisses - gegen Zahlung einer Abfindung.
Beispiel: Ein langjähriger Mitarbeiter verlässt freiwillig das Unternehmen, erhält aber eine Abfindung in Höhe von 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr.
- Abfindung nach Kündigungsschutzklage
Wenn eine Kündigung rechtlich angreifbar ist, kann im Rahmen der Klage eine Abfindung als Vergleichslösung erzielt werden.
Beispiel: Nach einer betriebsbedingten Kündigung erhebt der Arbeitnehmer Klage. Im Gütetermin einigen sich die Parteien auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung.
- Abfindung nach § 1a KSchG
Das Kündigungsschutzgesetz erlaubt eine Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung, wenn der Arbeitgeber dies im Kündigungsschreiben anbietet und der Arbeitnehmer nicht klagt.
Beispiel: Der Arbeitgeber kündigt mit Hinweis auf § 1a KSchG und bietet 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr als Abfindung, wenn der Arbeitnehmer die Kündigung akzeptiert.
Was ist ein Aufhebungsvertrag? Rechte, Chancen und Risiken
Ein
Im Gegensatz zur Kündigung handelt es sich nicht um eine einseitige Erklärung, sondern um einen Vertrag, der nur mit Zustimmung beider Parteien wirksam wird.
Typische Inhalte eines Aufhebungsvertrags:
- Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses
- Regelung offener Ansprüche
- Zeugniserteilung
- Verzicht auf Kündigungsschutzklage
- Rückgabe von Arbeitsmitteln, Verschwiegenheitspflichten etc.
Beispiel:
Ein Arbeitnehmer möchte aus persönlichen Gründen das Unternehmen verlassen, ohne eine ordentliche Kündigungsfrist einzuhalten. Der Arbeitgeber bietet einen Aufhebungsvertrag mit sofortiger Beendigung, Zahlung einer Abfindung und wohlwollendem Arbeitszeugnis an. Beide Parteien unterzeichnen den Vertrag.
Wichtig zu wissen:
- Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
- Kein Kündigungsschutz mehr:
- Rechtsverbindlich sofort nach Unterschrift:
Die Agentur für Arbeit kann eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängen, wenn ein Aufhebungsvertrag ohne zwingenden Grund geschlossen wird. Daher ist eine rechtliche Beratung vor der Unterschrift dringend empfohlen.
Mit Unterzeichnung verzichten Sie auf den Schutz durch das Kündigungsschutzgesetz. Deshalb sollten Inhalte wie Abfindung und Zeugnis sorgfältig verhandelt werden.
Ein Rücktritt ist nicht ohne Weiteres möglich. Überstürzte Entscheidungen sollten vermieden werden.
Hinweis:
Ein Aufhebungsvertrag kann für beide Seiten vorteilhaft sein - wenn er fair gestaltet ist. Arbeitnehmer sollten sich jedoch unbedingt anwaltlich beraten lassen, um Nachteile zu vermeiden.
Noch Fragen zu Abfindung oder Aufhebungsvertrag?
Wir beraten Sie umfassend im Arbeitsrecht - auch über die genannten Themen hinaus. Kontaktieren Sie uns gern mit Ihrem individuellen Anliegen.