Faire Trennung vom Arbeitgeber

Aufhebungsvertrag und Abfindung rechtssicher verhandeln

Wir prüfen Ihren Aufhebungsvertrag, schützen vor Nachteilen beim Arbeitslosengeld und verhandeln Ihre Abfindung.

Person unterzeichnet Vertragsdokument - rechtssichere Verhandlung von Aufhebungsvertrag und Abfindung
Vertrag

Haben Sie einen Aufhebungsvertrag erhalten?

Ein Aufhebungsvertrag kann weitreichende Konsequenzen für Ihre berufliche Zukunft haben. Kontaktieren Sie uns umgehend für eine umfassende Beratung.

juristischer Schutz

Aufhebungsvertrag und Abfindung - Ihre Rechte im Arbeitsrecht

Ein Aufhebungsvertrag klingt oft wie ein sauberer Abschluss - birgt aber erhebliche Risiken für Arbeitnehmer: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, keine Abfindung oder nachteilige Formulierungen im Zeugnis. Wir sorgen dafür, dass Ihre Interessen geschützt bleiben - und verhandeln für Sie die bestmögliche Lösung.

Unsere Leistungen

Individuelle Beratung zu Aufhebungsvertrag und Abfindung

Prüfung und Gestaltung von Aufhebungsverträgen

Vor der Unterzeichnung analysieren wir Ihren Aufhebungsvertrag detailliert und passen ihn individuell an, um Ihre Interessen optimal zu schützen.

Verhandlung von Abfindung und weiteren Ansprüchen

Vor der Unterzeichnung analysieren wir Ihren Aufhebungsvertrag detailliert und passen ihn individuell an, um Ihre Interessen optimal zu schützen.

Verhandlung von Abfindung und weiteren Ansprüchen

Durch strategische Vertragsgestaltung minimieren wir das Risiko von Sperrzeiten beim Bezug von Arbeitslosengeld und sichern Ihre finanzielle Absicherung.

Effiziente Kommunikation mit dem Arbeitgeber

Wir übernehmen die professionelle und durchsetzungsstarke Korrespondenz mit Ihrem Arbeitgeber, um Ihre Anliegen schnell und effektiv zu vertreten.

Wir unterstützen Sie bei Aufhebungsvertrag und Abfindung

Abfindung

Abfindung im Arbeitsrecht: Bedeutung, Anspruch und Verhandlungstipps

Eine Abfindung ist eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer - meist als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes. Einen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung gibt es in der Regel nicht, sie wird aber häufig freiwillig gezahlt oder im Rahmen einer gerichtlichen Einigung vereinbart.

Typische Situationen, in denen eine Abfindung gezahlt wird:

  • Abfindung im Aufhebungsvertrag

    Die Parteien vereinbaren einvernehmlich das Ende des Arbeitsverhältnisses - gegen Zahlung einer Abfindung.

    Beispiel: Ein langjähriger Mitarbeiter verlässt freiwillig das Unternehmen, erhält aber eine Abfindung in Höhe von 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr.

  • Abfindung nach Kündigungsschutzklage

    Wenn eine Kündigung rechtlich angreifbar ist, kann im Rahmen der Klage eine Abfindung als Vergleichslösung erzielt werden.

    Beispiel: Nach einer betriebsbedingten Kündigung erhebt der Arbeitnehmer Klage. Im Gütetermin einigen sich die Parteien auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung.

  • Abfindung nach § 1a KSchG

    Das Kündigungsschutzgesetz erlaubt eine Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung, wenn der Arbeitgeber dies im Kündigungsschreiben anbietet und der Arbeitnehmer nicht klagt.

    Beispiel: Der Arbeitgeber kündigt mit Hinweis auf § 1a KSchG und bietet 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr als Abfindung, wenn der Arbeitnehmer die Kündigung akzeptiert.

Aufhebungsvertrag

Was ist ein Aufhebungsvertrag? Rechte, Chancen und Risiken

Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis freiwillig und außerordentlich zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden - ohne Kündigung. Beide Seiten stimmen also gemeinsam dem Ende des Arbeitsverhältnisses zu, meist gegen Zahlung einer Abfindung oder unter bestimmten Bedingungen.

Im Gegensatz zur Kündigung handelt es sich nicht um eine einseitige Erklärung, sondern um einen Vertrag, der nur mit Zustimmung beider Parteien wirksam wird.

Typische Inhalte eines Aufhebungsvertrags:

  • Beendigungsdatum des Arbeitsverhältnisses
  • Regelung offener Ansprüche
  • Zeugniserteilung
  • Verzicht auf Kündigungsschutzklage
  • Rückgabe von Arbeitsmitteln, Verschwiegenheitspflichten etc.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer möchte aus persönlichen Gründen das Unternehmen verlassen, ohne eine ordentliche Kündigungsfrist einzuhalten. Der Arbeitgeber bietet einen Aufhebungsvertrag mit sofortiger Beendigung, Zahlung einer Abfindung und wohlwollendem Arbeitszeugnis an. Beide Parteien unterzeichnen den Vertrag.

Wichtig zu wissen:

  • Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
  • Die Agentur für Arbeit kann eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen verhängen, wenn ein Aufhebungsvertrag ohne zwingenden Grund geschlossen wird. Daher ist eine rechtliche Beratung vor der Unterschrift dringend empfohlen.

  • Kein Kündigungsschutz mehr:
  • Mit Unterzeichnung verzichten Sie auf den Schutz durch das Kündigungsschutzgesetz. Deshalb sollten Inhalte wie Abfindung und Zeugnis sorgfältig verhandelt werden.

  • Rechtsverbindlich sofort nach Unterschrift:
  • Ein Rücktritt ist nicht ohne Weiteres möglich. Überstürzte Entscheidungen sollten vermieden werden.

Hinweis:

Ein Aufhebungsvertrag kann für beide Seiten vorteilhaft sein - wenn er fair gestaltet ist. Arbeitnehmer sollten sich jedoch unbedingt anwaltlich beraten lassen, um Nachteile zu vermeiden.

Kontakt

Noch Fragen zu Abfindung oder Aufhebungsvertrag?

Wir beraten Sie umfassend im Arbeitsrecht - auch über die genannten Themen hinaus. Kontaktieren Sie uns gern mit Ihrem individuellen Anliegen.